Das Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge ist in dieser Enzyklopädie aus der unten genannten Quelle erfasst.
Übersicht
Das Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge ist ein multilateraler Vertrag der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1954. In Staaten, die dem Übereinkommen beitreten, ist es Personen, die ein Land vorübergehend besuchen – etwa Touristen oder Personen mit einem Studentenvisum – gestattet, ein Straßenfahrzeug zollfrei in das Land einzuführen. Das Übereinkommen wurde am 4. Juni 1954 in New York City geschlossen. Auf derselben Konferenz wurde auch das Übereinkommen über Zollerleichterungen für den Reiseverkehr geschlossen. Das Übereinkommen trat am 15. Dezember 1957 in Kraft. Es wurde von 32 Staaten unterzeichnet und hat seit 2013 80 Vertragsparteien, darunter 79 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sowie die Europäische Union. Die Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet, aber nicht ratifiziert haben, sind Argentinien, Kambodscha, die Dominikanische Republik, Guatemala, der Heilige Stuhl, Honduras, Monaco, Panama und Uruguay. Das Übereinkommen wurde 1990 durch das Übereinkommen von Istanbul etwas abgelöst, das die verschiedenen Übereinkommen über die vorübergehende Einfuhr bestimmter Waren in einem einzigen Instrument vereint.
Quelle und Wiederverwendung
Der obenstehende beschreibende Text stammt aus dem englischsprachigen Enzyklopädieartikel Customs Convention on the Temporary Import of Private Road Vehicles, wurde unter der Creative Commons Attribution-ShareAlike-Lizenz wiederverwendet und im Quellenblock auf dieser Seite aufgeführt. Die Zahlen in der Infobox stammen aus Wikidata und tragen die eigene Herkunft dieses Projekts. Bevor man sich auf sie verlässt, sollte man sie mit der zitierten Quelle vergleichen.
Redaktioneller Hinweis
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